Wenn im Mai nächsten Jahres die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft tritt, müssen Unternehmen unter anderem nachweisen können, zu welchen Zweck sie personenbezogene Daten wo, wie und von wem speichern und verarbeiten. Vor allem müssen sie aber auch in der Lage sein, Daten auf Wunsch auch löschen zu können. Laut Data Migration Services, einem Schweizer […]
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